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Kooperationsklassen

 

 


1. Jahrgangsstufe
2. Jahrgangsstufe 3. Jahrgangsstufe 4. Jahrgangsstufe
Schuljahr 2005/06
1bK


Schuljahr 2006/07 1bK 2bK

Schuljahr 2007/08 1bK 2bK 3bK
Schuljahr 2008/09 1bK 2bK 3bK 4bK
Schuljahr 2009/10 1bK 2bK 3bK 4bK
Schuljahr 2010/11 1bK 2bK 3bK 4bK
Schuljahr 2011/12 1bk 2bk 3bk 4bk

Kooperationsklassen an der Neustädter Schule.

 

Begriffsbestimmung

 

Eine Kooperationsklasse ist eine Klasse einer Volksschule, die eine Gruppe von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnimmt. Diese Schüler müssen die Anforderungen an der Volksschule im Wesentlichen erfüllen. Kooperationsklassen können insbesondere eingerichtet werden, wenn eine Gruppe von Schülern einer Förderschule in die Volksschule zurückgeführt werden soll und ein noch bestehender sonderpädagogischer Förderbedarf mit Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste kompensiert werden kann.

Eine Kooperationsklasse ist eine Klasse für besondere pädagogische Aufgaben. Damit können in einer solchen Klasse auch Schüler aufgenommen werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Sprengels der Volksschule haben.

Durch die Zusammenfassung von Schülern mit (noch vorhandenem) sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Volksschulklasse sollen zum einen die sozialen Bindungen der Schüler aus der Förderschule erhalten bleiben und zum anderen ein effektiverer Einsatz der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste ermöglicht werden. Durch die enge Kooperation der Volksschulen mit den Förderschulen, insbesondere über die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste, ist eine gezielte sonderpädagogische Förderung der entsprechenden Schüler möglich.

Der Unterricht in der Kooperationsklasse findet auf der Grundlage der Lehrpläne für die Grund- und Hauptschule statt. Auch Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf nehmen am gemeinsamen stundenplanmäßigen Unterricht teil, sie erhalten jedoch zusätzliche - im Einzelfall ersatzweise zum regulären Unterrichtsangebot - Fördermaßnahmen in der Gruppe.

 

Einrichtung bzw. Genehmigung von Kooperationsklassen

 

Kooperationsklassen an Volksschulen werden vom Staatlichen Schulamt genehmigt, soweit dort Gastschüler zugewiesen werden sollen. Die Einrichtung der Klasse ist mit der Förderschule, die die Schüler abgibt, abzustimmen; ferner sind die Schulaufwandsträger der Volksschule und die Gemeinden, in denen die Gastschüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zu beteiligen.

Die Gruppe der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll in der Regel die Größenordnung von 3 bis 6 haben. Die Rahmenbedingungen für die Klassenbildung sind vom Schulamt und Schulleitung unter Berücksichtigung der Klassensituation der Schule individuell zu prüfen. Es soll keine Vorauswahl bei den Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgen.

 

Status der Schüler, Leistungsnachweise, Zeugnisse, Prüfungen

 

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Kooperationsklassen werden entweder von der Förderschule an die Hauptschule überwiesen oder an der Volksschule aufgenommen. Mit der Aufnahme an der Volksschule unterliegen sie grundsätzlich den Leistungsanforderungen dieser Schulart, bekommen reguläre Zeugnisse der Volksschule und haben die Möglichkeit, sich den Prüfungen an der Volksschule zu unterziehen.